Unsere Praxiswerte
Du nimmst jeden Patienten aktiv wahr.
Vom Wartezimmer bis zur Verabschiedung.
Du bietest immer eine Lösung. Du fragst aktiv nach.
Du bist die Lösung für das Problem deines Patienten.
Deine Arbeit sichert den Arbeitsplatz deiner Kollegen|innen.
Du bist achtsam Dir selbst gegenüber!
Du bist Teil des Teams!
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Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Private Krankenkassen erstatten i.d.R. Heilpraktikerleistungen. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
Die Höhe der Rechnung beträgt 85 – 105 EURO.
Anteilige Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen ist bei uns möglich. Alle gesetzlichen Kassen, die Osteopathie voll oder anteilig erstatten können in der Praxis abgerechnet werden. Manche gesetzliche Krankenkassen möchten eine Privatverordung des behandelnden Arztes über Osteopathie.
Anteilige Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen ist bei uns möglich. Alle gesetzlichen Kassen, die Osteopathie voll oder anteilig erstatten können in der Praxis abgerechnet werden. Manche gesetzliche Krankenkassen möchten eine Privatverordung des behandelnden Arztes über Osteopathie.
Manche gesetzliche Krankenkassen möchten eine Privatverordung des behandelnden Arztes über Osteopathie. Bitte klären Sie das im Vorfeld ab.
Für uns ist das Rezept nicht nötig. Nur für die Abrechnung des Pat. mit der KK.
Maximal eine Stunde. Nie länger, in Ausnahmenfällen kann die Dauer auch kürzer ausfallen. Dies geschieht nach der medizinischen Notwendigkeit.
Ja, Außer in der 9.-12.SSW. Bis maximal 38. SSW.
Das ist vom jeweiligen Krankheitsbild abhängig. Die Spanne reicht von 3 – 10 Wochen. Ihr Osteopath wird das mit Ihnen abstimmen.
Sollte es reinregnen, Wasserrohrbruch, Heizung auslaufen oder sonstige Schäden am Haus. Jessy oder Chris nicht erreichbar.
Dann:
Praxis Schunck 06332 17065
Dr. Manuel Schunck 0172 6805099
Dr. Adolf Schunck 0171 5448860
Ruhe bewahren.
Notfallknopf im Fahrstuhl drücken.
Jessy oder Chris nicht erreichbar.
Dann:
Praxis Schunck 06332 17065
Dr. Manuel Schunck 0172 6805099
Dr. Adolf Schunck 0171 5448860
Unmittelbar nach Ereignis sind folgende Punkte schriftlich festzuhalten:
Danach unverzügliche Meldung an Jessy oder Chris. Dokument unterschrieben ins Fach.
Die neue Elektronische AU sieht vor, dass kein Schriftverkehr zwischen den einzelnen Parteien stattfindet. Anstelle dessen brauchen wir die hier einzutragenden Daten für den Abruf bei der Krankekasse.
Im Falle eine Krankmeldung füllt dieses Formular bitte aus. Das gilt für Erst- und ggf. darauf folgende Folgeverordnungen.